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V. Telematik
1. Die Einführung des elektronischen Arztausweises wird begrüßt
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache V-02) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag begrüßt die Einführung des elektronischen Arztausweises und unterstützt das Engagement der Ärztekammern zum Angebot eines sicheren Heilberufsausweises durch die ärztliche Selbstverwaltung.
Die elektronische Kommunikation wird auch im Gesundheitswesen in absehbarer Zeit zu einer selbstverständlichen Form der Kommunikation werden. Daher ist es wichtig, der Ärzteschaft die sichere Kommunikation untereinander und mit anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen zu ermöglichen. Dieses Ziel soll durch die Einführung eines elektronischen Arztausweises erreicht werden.
Der elektronische Arztausweis ermöglicht zukünftig den Ärzten, sich gegenüber der Telematikplattform und anderen Computersystemen auszuweisen (Authentifikation). Außerdem können mit ihm elektronische Dokumente rechtsgültig unterschrieben (signiert) sowie für den elektronischen Versand sicher ver- und entschlüsselt werden.
Der Deutsche Ärztetag fordert die Industrie und die staatlichen Genehmigungsbehörden (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und Bundesnetzagentur) auf, elektronische Arztausweise auf Basis der von den Leistungsträgern im Gesundheitswesen entwickelten technischen Spezifikation für rechtsgültige elektronische ("qualifizierte") Signaturen bereitzustellen und freizugeben.
2. Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Auf Antrag von Prof. Dr. Kahlke, Frau Dr. Lutz, Frau Dr. Ende, Dr. Scheffzek und Dr. Brunngraber (Drucksache V-35) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Viele Ärztliche Berufsverbände, Kassenärztliche Vereinigungen und Landesärzte-kammern haben sich mit der geplanten Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und den Auswirkungen auf die Grundlagen der ärztlichen Berufsausübung und auf das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten befasst. Die zahlreichen Gründe für eine zunehmende Ablehnung der eGK aus der Ärzteschaft kann von den Initiatoren dieses Vorhabens in Politik und Wirtschaft nicht einfach ignoriert werden.
Den Ärztinnen und Ärzten geht es bei ihrem Widerstand gegen die Einführung der eGK nicht um materielle Interessen, sondern um die Sicherung ihres ärztlichen Ent-scheidens und Handelns in einem von Vertrauen geprägten Verhältnis zu ihren Pa-tientinnen und Patienten.
Vor diesem Hintergrund fasst der 110. Deutsche Ärztetag den folgenden Beschluss:
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sollen die Weichen für eine grundlegende Modernisierung der Kommunikation im Gesundheitswesen gestellt werden. Diese politisch gewollte Maßnahme ist in vielen ihrer Konsequenzen bis heute unklar und hätte gravierende Auswirkungen, weil
- das Arzt-Patienten-Verhältnis durch die Speicherung sensibler Patientendaten in zentralen Rechnern schwer beschädigt oder sogar zerstört wird;
- die Patienten mit Hilfe des elektronischen Rezeptes in Risikoklassen eingeteilt werden können, die ihnen womöglich ein ganzes Leben lang anhaften und sie bei der Erlangung von Versicherungsverhältnissen benachteiligen;
- der Zugriff auf die Daten und deren Missbrauch durch Dritte nicht sicher zu ver-hindern sind;
- es keinen belegbaren medizinischen Nutzen gibt;
- die Handhabung unserer Praxisabläufe erheblich behindert wird;
- die Kosten dieser milliardenschweren Entwicklung auf Patienten und Ärzte ab-gewälzt werden.
Im Interesse eines verantwortungsbewussten ärztlichen Entscheidens und Handelns für die Patientinnen und Patienten und zum Schutz ihrer Daten lehnt der 110. Deut-sche Ärztetag die Einführung einer Elektronischen Gesundheitskarte in der bisher vorgestellten Form ab und fordert die Einrichtung eines Tagesordnungspunktes auf dem 111. Deutschen Ärztetag, um die Einflüsse der Telematik auf unsere ärztliche Berufstätigkeit zu behandeln.
3. Das Projekt "Elektronische Gesundheitskarte" (eGK) braucht einen kom-pletten Neustart
Auf Antrag von Frau A. Haus und Herrn F. Stagge (Drucksache V-65) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag lehnt die Einführung der Gesundheitskarte in der derzeit ge-planten Form ab. Er fordert die Politik auf, das Projekt unter Beachtung der Bedin-gungen der Ärzteschaft völlig neu zu konzipieren.
Begründung:
Eine Elektronische Gesundheitskarte (eGK) kann für die deutsche Ärzteschaft nur unter folgenden Bedingungen akzeptabel sein:
- Sie muss von Anfang an wirklichen medizinischen Nutzen haben und darf die Handlungsabläufe in Klinik und Praxis nicht verkomplizieren. Weder Ärzte noch Patienten haben etwas von einer E-Card, die im Gegensatz zu den vollmundi-gen Ankündigungen vorerst keine Speicherfunktion für Untersuchungsergebnis-se und Krankengeschichte hat. Ebenso wenig helfen Sicherungsprozesse, de-ren Anwendungen alle Einsparungen an Bürokratie wieder wettmachen.
- Die Datenhoheit des Patienten muss unter allen Umständen unantastbar blei-ben, nicht nur rechtlich, sondern auch physisch.
Ein zentralserverbasiertes System, wie das geplante, weckt viele Begehrlichkeiten.
Selbst wenn es möglich wäre, es vor dem Zugriff Unbefugter effektiv zu schüt-zen, was zumindest zur Zeit noch ein völlig ungelöstes Problem darstellt, ist auch die Möglichkeit nachträglich legalisierter Zugriffe für die Ärzteschaft inak-zeptabel. Wir haben keine Garantie, dass nicht z. B. zukünftig Kassen zum ge-zielten "Management" ihrer Mitglieder Zugang zu deren intimen Daten erhalten. Es ist dem Arzt-Patienten-Verhältnis nicht zuzumuten, bereits heute Daten zu sammeln, die später so missbraucht werden können.
- Die Einführung muss für Praxen und Krankenhäuser kostenneutral erfolgen.
Die Höhe der durch die Gesundheitskarte zu erzielenden Kostenersparnis ist derzeit kaum berechenbar. Die Gematik geht von einer positiven Bilanz erst in einer Zehn-Jahres-Betrachtung aus. Selbst dann werden die Einsparungen voraussichtlich zum allergrößten Teil den Krankenkassen zugute kommen, während ein Großteil der Gestehungs- und Betriebskosten des Systems den Ärzten überlassen bleiben soll. Diese haben auch nach zehn Jahren nach derselben Prognose keine Chancen auf eine positive Kostenbilanz, sondern einen Verlust im Milliardenbereich. Es gibt keinen Grund für diese Umverteilung zu Lasten der Ärzte. Sie werden sich nicht zwingen lassen, Geld für etwas auszugeben, das anderen Profit bringt.
Solange nicht alle diese Kriterien ohne wenn und aber erfüllt sind – und derzeit liegt die Nichterfüllung bereits im gesamten Konzept begründet – kann die Elektronische Gesundheitskarte keine Zustimmung der Ärzteschaft finden.
4. Elektronische Gesundheitskarte – Wissenschaftliche Begründung für die Einführung der Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS)
Auf Antrag von Frau Dr. Groß M. A., Dr. Lange, Dr. Köhne und Dr. Josten (Drucksache V-81) beschließt der 110. Deutsche Ärztetag:
Der 110. Deutsche Ärztetag fordert die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) sowie die Bundesärztekammer auf, zu den immer wieder publizierten Daten über die Todesfallzahlen durch Arzneimittelunverträglichkeiten Stellung zu nehmen. Insbesondere muss der zeitliche Bezug und die Herkunft der Studie und die daraus erfolgende Ermittlung der Zahlen für Deutschland klargestellt werden. Die AKdÄ wird aufgefordert, Ergebnisse aus validen Studien zur Verfügung zu stellen.
aus
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/DAETBeschlussprotokoll20070529.pdf
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